|
|
Vereinssatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenhall Seite -3-
|
(3) |
Die Mitglieder der Vorstandschaft werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandschaft bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittel-Mehrheit die Bestellung der Vorstandschaft widerrufen. |
Die beiden von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer haben die Rechnungen des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten. § 12 (Beurkundung der Beschlüsse) Die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung werden protokollarisch festgehalten und die Niederschrift vom 1. Vorsitzenden unterzeichnet. § 13 (Auflösung des Vereins) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögens an den TSV München von 1860 e.V. § 14 (Inkrafttreten) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2010 in Kraft und löst die alte Satzung vom 29.12.1978 sowie die 4 Änderungssatzungen vom 30.01.1981, 29.01.1982, 21.01.1983 und 23.03.1993 ab. 1. Vorsitzender (Hans Schinko) 2. Vorsitzender (Stefan Röder) 1. Kassier (Wolfgang Wegscheider) Beitrags. Kassier (Werner Huber) |