Mitglied werden im TSV 1860 Fanclub Bad Reichenhall

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Vereinssatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenhall  Seite -3-

 

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Die Mitglieder der Vorstandschaft werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandschaft bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittel-Mehrheit die Bestellung der Vorstandschaft widerrufen.
Der Verein wird gerichtlich und außerordentlich im Sinne des § 26 BGB durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Der 1. Vorsitzende ist bei der Geschäftsführung an die Beschlüsse der Vorstandschaft und/oder der Mitgliederversammlung gebunden. Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden ist der 2. Vorsitzende voll für dessen Aufgaben verantwortlich. Der 2. Vorsitzende kann durch den 1. Vorsitzenden zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bevollmächtigt werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.


§ 11 (Rechnungsprüfer)

Die beiden von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer haben die Rechnungen des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten.

§ 12 (Beurkundung der Beschlüsse)

Die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung werden protokollarisch festgehalten und die Niederschrift vom 1. Vorsitzenden unterzeichnet.

§ 13 (Auflösung des Vereins)

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögens an den TSV München von 1860 e.V.

§ 14 (Inkrafttreten)

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2010 in Kraft und löst die alte Satzung vom 29.12.1978 sowie die 4 Änderungssatzungen vom 30.01.1981, 29.01.1982, 21.01.1983 und 23.03.1993 ab.


Unterschriften der Vorstandsmitglieder:

    1. Vorsitzender (Hans Schinko)

    2. Vorsitzender (Stefan Röder)

    1. Kassier (Wolfgang Wegscheider)

    Beitrags. Kassier (Werner Huber)
     

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